108 10 1 Einleitung Die DIN EN ISO 12944 Teil 1 greift die Aspekte der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes grundsätzlich auf Aufgrund der Komplexität der Materie und der unterschiedlich ausgestalteten rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweili gen Ländern muss sich die Norm jedoch auf all gemein gehaltene Aussagen beschränken Es ist die Pflicht von Auftraggebern Ausschrei benden Auftragnehmern Beschichtungsstoff herstellern Aufsichtspersonal und allen anderen Personen die an einem Projekt beteiligt sind die in ihrer Verantwortung liegenden Arbeiten so auszuführen dass weder die eigene Gesundheit und Sicherheit noch die anderer gefährdet wird Punkte die besondere Beachtung erfordern sind zum Beispiel folgende keine toxischen oder krebserregenden Stoffe festlegen oder verwenden Emissionen flüchtiger organischer Verbin dungen VOC Maßnahmen gegen schädliche Einwirkungen von Rauch Staub Dämpfen und Lärm sowie gegen Brandgefahren Körperschutz einschließlich Augen Haut Gehör und Atemschutz Schutz von Gewässern und Erdreich während der Korrosionsschutzarbeiten Wiederverwertung von Stoffen und Abfall entsorgung Quelle DIN EN ISO 12944 Teil 1 Die rechtlich verbindlichen Schutzziele und Mindeststandards an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren müssen basieren in Deutschland auf Gesetzen Verordnungen Technischen Regeln und Vorschriften die vom Gesetzgeber erlassen sind und dem Vorschriften und Regelwerk das von den Unfallversicherungsträgern Berufs genossenschaften kraft ihrer hoheitlichen Tätigkeit ausgestaltet wird und für die Mitglieder der jeweils betroffenen Berufs genossenschaft genauso bindend ist wie die Vorschriften des Gesetzgebers Sämtliche Vorschriften und Regeln zur Arbeitssicherheit basieren auf dem Arbeits schutzgesetz Mit dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG wurde die europäische Arbeits schutz Rahmenrichtlinie 89 391 EWG in Deutschland umgesetzt Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeits mitteln wird über die Betriebssicherheitsver ordnung geregelt Alle Regelungen über den Umgang mit ge fährlichen Stoffen und Zubereitungen be ruhen auf dem Chemikaliengesetz und den nachgeordneten Verordnungen z B der Gefahrstoffverordnung Alle Vorschriften zur Regelung der Emission basieren auf dem Bundes Immissionsschutz gesetz Alle Verordnungen zur Begrenzung der Schadstofffracht im Abwasser gehen auf das Wasserhaushaltsgesetz zurück Die Behandlung von Abfällen wird über das Kreis laufwirtschaftsgesetz KrWG geregelt Für die Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung legt das Gesetz folgende Zielhierarchie fest Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling stoffliche Verwertung Sonstige Verwertung insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung Beseitigung 10 0 Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz und Umweltschutz
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