110 Alle Beteiligten haben bestimmte Pflichten einzuhalten Auftraggeber Bauherr Die Pflichten für den Auftraggeber eines Bau vorhabens ergeben sich im Wesentlichen aus der Baustellenverordnung BaustellV Berücksichtigung der allgemeinen Grund sätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde in der Regel Gewerbe aufsichtsamt Bezirksregierung Bestellung eines geeigneten Koordinators Si GeKo wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden Erstellung eines Sicherheits und Gesund heitsschutzplans SiGe Plan für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeit geber tätig werden und bei denen eine Vor ankündigung zu übermitteln ist oder auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage Auftragnehmer Unternehmer Prüfung des Arbeits und Sicherheitsplans auf Unstimmigkeiten objekt baustellenbezogene Gefährdungs beurteilung schriftliche Beurteilung mögli cher Gefährdungen z B Absturzrisiko Stromschlag Abschätzung und Bewertung der Risiken geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen Wirksamkeit der gewählten Schutzmaßnah men überprüfen und ggf anpassen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen und der festgelegten Schutzmaßnahmen schriftlich dokumentieren Unterweisung der Mitarbeiter inklusive Dokumentation Sofern Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV ver wendet werden Erstellen von Betriebsanweisungen anhand der Sicherheitsdatenblätter und Produktinfor mationen des Stoffherstellers und aufgrund der Kenntnisse der Arbeitsgänge sowie Un terweisung der Arbeitnehmer TRGS 555 messtechnische Überwachung des Arbeits platzes auf Einhaltung von Grenzwerten TRGS 900 Bereitstellung persönlicher Schutzausrüs tungen Beschäftigte Arbeitnehmer Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften Befolgen der Betriebsanweisungen ggf Tragen persönlicher Schutzausrüstungen Betroffen sind mehrere Komplexe im Zuge der Prozesskette die Oberflächenvorbereitung einschließlich der Entfernung von Altbeschichtungen z B durch Strahlen die Applikation von Beschichtungsstoffen im Werk oder auf der Baustelle Emissionen bei der Härtung der Beschich tungen Behandlung von Abwasser im Rahmen der Oberflächenvorbereitung oder der Reinigung von Anlagen und Arbeitsgeräten die Entsorgung von Strahlschutt Resten von ausgehärteten und nicht ausgehärteten Beschichtungsstoffen sowie von entleerten Gebinden und Arbeitsmaterial 10 0 Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz und Umweltschutz

Vorschau Korrosionsschutz Broschuere 2020 Seite 110
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