113 10 4 Maßnahmen zum Umweltschutz Die Gesetzgebung zum Umweltschutz begrenzt die Emission von Schadstoffen in die Luft in Ge wässer und das Abwassersystem und definiert Vorschriften über die Entsorgung von Abfällen Belastungen der Luft treten bereits beim be stimmungsgemäßen Gebrauch durch Lösemit telemissionen aus zu verarbeitenden Beschich tungsstoffen auf der Baustelle aber auch an anderen Orten auf Beim Abfall ist die Entsorgung des Strahlschutts das zentrale Thema wobei hier durch die in der Vergangenheit verwendeten Korrosionsschutzbeschichtungsstoffe besonders belastete blei teer und asbesthaltige Abfälle entstehen können Im Rahmen von Instandhal tungsarbeiten müssen Oberflächen gereinigt werden Oft geschieht dies durch Hochdruckwas serwaschen wobei das entstehende Abwasser entsprechend behandelt werden muss bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird Luft Der Eintrag von Lösemitteln in die Luft wird durch Immissionsschutzgesetze und Verordnungen be grenzt Für die anlagenbezogen und im Werk durchgeführten Korrosionsschutzbeschichtungen gilt die 31 BImSchV die abhängig von der jähr lich emittierten Lösemittelmenge Lösemittel bilanzen oder eine Nachbehandlung der Abgase verlangt Die 31 BImSchV gilt jedoch nicht nur für stationäre Werksbeschichtungen sondern auch für Baustellen wie z B Brückenbauwerke wenn der jährliche Lösemittelverbrauch be stimmte Schwellenwerte überschreitet Die europäische Deco Paint Richtlinie deren Umsetzung in Deutschland durch die Chem VOCFarbV erfolgte verfolgt einen produktbe zogenen Ansatz um Lösemittelemissionen auf Baustellen zu reduzieren Beschichtungsstoffe die in verschiedene Produktkategorien einge teilt sind dürfen nur noch bestimmte Maximal mengen an Lösemitteln enthalten Die Deco Paint Richtlinie betrifft den Korrosionsschutz an Gebäuden wie z B Bahnhofshallen etc jedoch nicht an Ingenieurbauten Tunnel Brücken etc Wasser Das Wasserhaushaltsgesetz und die Abwasser verordnung regeln auf Bundesebene Landes wassergesetze und Indirekteinleiterverordnung auf Landesebene wie Belastungen der Gewässer durch Korrosionsschutzarbeiten zu vermeiden sind Dazu zählen zum einen Maßnahmen die bei der Lagerung von Beschichtungsstoffen ver hindern dass bei Unfällen Beschichtungsstoff bestandteile Lösemittel ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen VAWS Zum anderen wird festgelegt dass belastete Abwässer aus Reinigungsarbeiten aufgefangen gegebenen falls vorbehandelt und so über die öffentliche Kanalisation den Abwasserreinigungsanlagen zugeführt werden Indirekteinleiterverordnung 10 0 Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz und Umweltschutz
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